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Der neue Fleischskandal, oder: Einer der Gründe, warum ich die CDU nicht wähle

Hätten sich die unionsregierten Länder nämlich nicht so vehement gegen die Einführung des Verbraucherinformationsgesetzes gestemmt, wüssten die Menschen in Sachsen-Anhalt, Hamburg…

Esse est percipi
Oct 20, 20052 min read1 read

ätten sich die unionsregierten Länder nämlich nicht so vehement gegen die Einführung des Verbraucherinformationsgesetzes gestemmt, wüssten die Menschen in Sachsen-Anhalt, Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Thüringen und Baden-Württemberg jetzt, in welchen Produkten, die in ihren Kühlschränken liegen, die kriminell umdeklarierten, genussuntauglichen Schlachtabfälle verwendet wurden und könnten sie entsorgen – stattdessen werden sie von der bayerischen Landesregierung bewusst im Unklaren gelassen.

In die genannten Bundesländer wurden Lebensmittel geliefert, die illegal mit bis zu 2600 Tonnen für den menschlichen Verzehr nicht geeigneten Schlachtabfällen versetzt waren. Die bayerische Landesregierung hält es darüber hinaus nicht für nötig, die am Skandal beteiligten Firmen zu nennen, geschweige denn, der Deggendorfer Firma Frost GmbH, die tonnenweise stinkende Gefügelabfälle (Real Audio-Stream) weiter verkauft hat, die Zulassung zu entziehen: „Bei einer erneuten Kontrolle seien keine Mängel festgestellt worden, so das Landratsamt Deggendorf.“ Na dann …

Selbst Schuld?

Es ist schier unglaublich (ich bin ehrlich gesagt fassungslos), wie hier neuerlich wirtschaftliche Interessen einzelner skrupelloser Betriebe vor die Gesundheit der Verbraucher gestellt werden. Und wenn ich dazu noch den bayerischen Landesinnungsmeister des Fleischhandwerks, Georg Kleeblatt, höre, der tatsächlich meint, Schnäppchenjäger müssten sich nicht wundern, breche ich komplett zusammen.

Man mag von der Geiz ist geil-Mentalität halten, was man will – den Verbrauchern allerdings vorzuhalten, sie seien selbst Schuld an diesem Fleischskandal, grenzt an Verhöhnung. Meinem unmaßgeblichen gesunden Menschenverstand nach muss es nämlich auch einem Hartz IV Empfänger möglich sein, einwandfreie und unbedenkliche Lebensmittel einzukaufen.

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