Kölns Tiefgaragen: Fünf Schritte gegen Sanierungsstau und Zuständigkeitschaos
Zehn von zwölf städtischen Tiefgaragen müssen saniert werden. Die Tiefgarage Groß St. Martin ist für die Öffentlichkeit gesperrt, ein Teil der Dom-Tiefgarage ebenfalls. Das berichtet der Kölner Stadt-Anzeiger am 14. Oktober 2026 unter Berufung auf einen Bericht des Rechnungsprüfungsamtes. Die beschriebenen Probleme zeigen: Köln muss seine Gebäude besser erhalten und die Verantwortung dafür verbindlich organisieren....
ehn von zwölf städtischen Tiefgaragen müssen saniert werden. Die Tiefgarage Groß St. Martin ist für die Öffentlichkeit gesperrt, ein Teil der Dom-Tiefgarage ebenfalls. Das berichtet der Kölner Stadt-Anzeiger am 14. Oktober 2026 unter Berufung auf einen Bericht des Rechnungsprüfungsamtes. Die beschriebenen Probleme zeigen: Köln muss seine Gebäude besser erhalten und die Verantwortung dafür verbindlich organisieren.
Nach dem Zeitungsbericht untersuchte das Rechnungsprüfungsamt den Betrieb und die Instandhaltung der Tiefgaragen zwischen 2017 und 2026. Seine Kritik betrifft insbesondere unzureichende Zuständigkeiten und Abläufe. Die Verwaltung erklärt zugleich, Sicherheit und Funktionstüchtigkeit seien gewährleistet und Prüf- sowie Wartungsarbeiten erfolgt. Daraus lässt sich keine pauschale akute Gefährdung ableiten. Der dokumentierte Sanierungsbedarf verlangt dennoch konsequentes Handeln.
Für Volt fordert Lothar Horbach, Sprecher im Rechnungsprüfungsausschuss, Informationen zum Stand der Bauwerksprüfungen, geklärte Zuständigkeiten und eine zeitnahe Priorisierung aller zwölf Tiefgaragen. Genau dort müssen wir ansetzen.
Als Landtagskandidat für den Kölner Norden ist mir wichtig, dass öffentliche Verwaltung Probleme zuverlässig löst. Wenn städtische Infrastruktur wegen ungeklärter Verantwortung verfällt, verlieren die Menschen Vertrauen – und die Stadt verliert Handlungsspielraum. Ich schlage deshalb ein Fünf-Punkte-Programm vor. Die folgenden Fristen sind meine Forderungen, keine bereits beschlossenen Termine.
- Innerhalb von 60 Tagen eine belastbare Bestandsaufnahme vorlegen
Für jede der zwölf Tiefgaragen braucht es einen einheitlichen Zustandsbericht: Welche Prüfungen liegen vor? Welche Mängel bestehen? Welche Bereiche sind nutzbar, welche gesperrt? Welche Maßnahmen sind erforderlich und welche Kosten lassen sich bereits belastbar abschätzen?
Fehlende Informationen müssen ausdrücklich benannt und mit einem Termin für ihre Erhebung versehen werden. Kostenschätzungen sind mit ihrem Planungsstand und ihren Unsicherheiten auszuweisen. Eine zentrale Übersicht muss außerdem zeigen, welche Haushaltsmittel bereitstehen und wo Finanzierungslücken bestehen. Nur auf dieser Grundlage kann der Rat nachvollziehbar entscheiden.
- Innerhalb von 30 Tagen die Verantwortung verbindlich festlegen
Für jede Tiefgarage muss eindeutig feststehen, wer den Betrieb, die Bauwerkskontrolle und die Sanierung verantwortet. Zusätzlich braucht das gesamte Sanierungsprogramm eine federführende Stelle mit klaren Entscheidungsbefugnissen.
Die zuständige Verwaltungsspitze muss schriftlich regeln, welches Amt welche Leistungen erbringt, wer Aufträge auslöst und wie Konflikte zwischen Dienststellen entschieden werden. Auch Vertretungen und Eskalationswege gehören dazu. Keine Aufgabe darf zwischen zwei Ämtern liegen bleiben. Diese Klärung muss sofort erfolgen, unabhängig davon, ob später eine neue Gesellschaft Aufgaben übernimmt.
- Genügend Personal und gesicherte Finanzierung bereitstellen
Verantwortung lässt sich nur wahrnehmen, wenn Fachleute und Arbeitszeit vorhanden sind. Deshalb muss die Stadt innerhalb von 60 Tagen offenlegen, welche Kapazitäten für Bauwerksmanagement, Projektsteuerung und Vergabe benötigt werden und tatsächlich verfügbar sind.
Wie viele zusätzliche Stellen erforderlich sind, lässt sich ohne diese Prüfung nicht seriös beziffern. Festgestellte Lücken müssen jedoch verbindlich geschlossen werden – durch Stellenbesetzungen, klar zugewiesene interne Kapazitäten und bei Bedarf ergänzende externe Fachleistungen. Die Steuerungsverantwortung bleibt bei der Stadt. Für die Sanierungen braucht es eine mehrjährige Finanzierungsplanung, die auch den anschließenden laufenden Erhalt berücksichtigt.
- Innerhalb von 90 Tagen einen priorisierten Sanierungsplan beschließen
Nicht jede Maßnahme kann gleichzeitig beginnen. Deshalb braucht Köln eine fachlich begründete Reihenfolge: Zuerst kommen sicherheitsrelevante Maßnahmen und Arbeiten, die weitere erhebliche Schäden verhindern. Danach sind unter anderem die Wiederherstellung gesperrter Kapazitäten, die Bedeutung für das jeweilige Quartier und die wirtschaftlich sinnvolle Bündelung von Arbeiten zu berücksichtigen.
Für jede Tiefgarage müssen konkrete Meilensteine festgelegt werden: Planung, Vergabe, Baubeginn und angestrebte Fertigstellung. Wo Termine noch nicht belastbar sind, muss die Verwaltung die offenen Voraussetzungen und den nächsten Entscheidungstermin nennen. Dringende Sicherungsmaßnahmen dürfen selbstverständlich nicht auf den Abschluss dieser Planung warten.
- Fortschritt vierteljährlich öffentlich kontrollieren
Der Rat und die Öffentlichkeit brauchen einen verständlichen Bericht über den Fortschritt: Welche Maßnahmen sind abgeschlossen? Welche Termine werden eingehalten? Wo steigen Kosten? Welche Stellplätze sind wieder verfügbar?
Bei Verzögerungen muss die Verwaltung Ursache, Gegenmaßnahme, verantwortliche Stelle und neuen Zieltermin benennen. Nach der Sanierung braucht jede Garage einen verbindlichen Prüf-, Wartungs- und Instandhaltungsplan mit gesichertem Budget. So wird aus einer einmaligen Reparatur ein dauerhaft verlässlicher Betrieb.
Öffentliches Eigentum braucht professionelles Management
Ein Verkauf beseitigt weder den Sanierungsbedarf noch automatisch dessen wirtschaftliche Folgen. Wer über private Betreiber oder eine städtische Gesellschaft diskutiert, muss die Modelle anhand nachvollziehbarer Kriterien vergleichen: langfristige Kosten, Investitionspflichten, Einfluss auf Gebühren und Nutzung sowie die Einbindung in die städtische Verkehrspolitik.
Funktionsfähige Tiefgaragen können helfen, Parken zu bündeln und oberirdisch Platz für sichere Fuß- und Radwege, Bäume und Aufenthalt zu schaffen. Dafür müssen sie in ein schlüssiges Mobilitätskonzept eingebunden sein.
Unser Anspruch ist klar: Köln braucht belastbare Zahlen, feste Zuständigkeiten, ausreichend Personal und eine Umsetzung nach nachvollziehbaren Prioritäten. An diesen Maßstäben muss sich die Verwaltung messen lassen.
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